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Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Österreich:
Das Schenkungsmeldegesetz wurde im Juni 2008 im Nationalrat beschlossen, d.h. ab dem  01. August 2008 (maßgeblich für den Stichtag ist das Entstehen der Steuerschuld – also z.B. der Todeszeitpunkt) wird in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben.

Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht, wenn die

  • Schenkungen zwischen Angehörigen (auch der Lebensgefährte!) einen gemeinen Wert von  € 50.000 (=Summe aller Schenkungen innerhalb eines 12-monatigen Zeitraumes) übersteigen.
  • Schenkungen zwischen anderen Personen den Wert von € 15.000 (=Summe aller Schenkungen innerhalb von 5 Jahren) übersteigen.

Wird der Betrag innerhalb der angegebenen Frist überschritten, sind alle Schenkungen innerhalb dieses Zeitraumes zu melden. Die Anzeige hat beim zuständigen Finanzamt innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen.
Die Strafbarkeit für vorsätzliche Unterlassung der Meldung verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis der Abgabenbehörde von der unterlassenen Anzeige (nach 10 Jahren absolute Verjährung). Es werden Geldstrafen bis zu 10% des gemeinen Wertes des übertragenen Vermögens verhängt.
Innerhalb eines Jahres ab Ablauf der Anzeigefrist (=3 Monate) ist eine Selbstanzeige straffrei.

Deutschland:

Auf den Wegfall der österreichischen Erbschaftssteuer hat nun Deutschland reagiert und das im Bereich der Erbschaftssteuer bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland gekündigt. Dies hat zur Folge, dass das gesamte Nachlassvermögen von Erblassern, die zwar in Österreich ansässig sind, aber in Deutschland über einen (Zweit-) Wohnsitz verfügen, auch in Deutschland besteuert werden. D.h., auch für Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere etc.) für das bisher in Österreich keine Erbschaftssteuer zu zahlen war, unterliegt nun in Deutschland der Erbschaftssteuer.

Offene Immobilienfonds:

Was bedeutet das jetzt für die Anleger von Offenen Immobilien-Investmentfonds?

Das Vererben bzw. Schenken von Anteilen an Offenen Immobilienfonds ist ab dem 01.08.2008 in Österreich erbschafts- und schenkungssteuerfrei. Es besteht lediglich eine Meldepflicht bei Überschreiten der oben dargelegten Grenzen

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