
Presse
Presseinformation vom 15.01.2004
Pressemitteilung der VÖIG
Immobilienfondsanbieter als neue Mitglieder!Immofonds eine attraktive Ergänzung des Angebotes. Mit 6.November hat die Mitgliederversammlung der VÖIG beschlossen, auch die neuen Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien als Mitglieder aufzunehmen und deren Interessen zu vertreten. Alle sechs Kapitalanlagegesellschaften, die Immobilienfonds auflegen wollen, sind der VÖIG beigetreten. „Keine Konkurrenz zu den Wertpapierfonds sondern eine sinnvolle Ergänzung des Angebotes“, sieht Wolfgang Dorten, Generalsekretär der VÖIG, und betont, dass die neu geschaffenen Immobilienfonds nunmehr jedem Anleger die Veranlagungsmöglichkeit in Immobilien bieten, ohne hierbei auf den Aktienmarkt oder die Direktinvestition angewiesen zu sein. Neben den klassischen Vorteilen des Investmentfonds (kleine Stückelung, fachkundige Verwaltung, Risikostreuung und jederzeitige Liquidität) betont Dorten, dass erstmals der Gesetzgeber ein endbesteuertes Immobilienprodukt geschaffen habe. Dass dabei die Besteuerung bei den jährlichen Bewertungsgewinnen ansetze, wird von der VÖIG als sinnvoll erachtet, da die Alternative – nämlich erst die realisierten Gewinne als Besteuerungsgrundlage heranzuziehen - zu drastischen Verzerrungen in der Besteuerung geführt hätte. Ein Fondskäufer, der zufällig kurz vor dem Verkauf einer Immobilie den Fonds erworben hätte, würden dann nämlich für Gewinne, die in vergangenen Jahren entstanden sind, Steuern zahlen müssen, obwohl dieser Anteilsinhaber niemals an der Wertsteigerung dieser Immobilie über den Fondspreis beteiligt gewesen war. Umgekehrt würden Fondsverkäufer steuerfrei Wertsteigerungen lukrieren, wenn sie vor dem tatsächlichen Verkauf der Immobilien aus dem Fonds aussteigen.
Auch in der derzeitigen Höhe der Bemessungsgrundlage von 80 Prozent der Bewertungsgewinne sieht die VÖIG kein wesentliches Problem, betrifft es doch lediglich ca. 1 bis 1,5 Prozent des jährlichen Ertrages und davon wiederum nur 20 Prozent an Steuern. Eine Reduktion der Bemessungsgrundlage sei zwar wünschenswert, spiele sich jedoch im Zehntelprozent-Bereich des Ertrages ab, so Dorten. Für viel wichtiger und für den Anleger wesentlicher sei die Möglichkeit, Bewertungsverluste mit den Mieteinnahmen zu kompensieren, damit wird vermieden, dass ein Fonds zwar Verluste in der Immobilienbewertung hinnehmen müsse, der Anleger aber KESt auf die Mieteinnahmen zahlen müsse. Alles in allem zeigt die VÖIG wenig Verständnis für die unlängst getätigten kritischen Äußerungen zum Produkt Immobilienfonds aus dem Kreise einiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, „die sich scheinbar über das Wesen eines Investmentfonds nicht ganz im Klaren sind!“
Jetzt werde die Praxis zeigen, ob Optimierungen beim neuen Gesetz noch notwendig seien. Für den an Immobilien interessierten Anleger sind die neuen Immobilienfonds jedenfalls ein optimales endbesteuertes Veranlagungsinstrument.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Wolfgang Dorten, Generalsekretär 01/718 83 33 (Fax Dw. 8)
Email: voeig@voeig.at






